In Bußgeld- und Missbrauchsverfahren können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir unterstützen Sie unter anderem bei diesen Themen:
- Bei Ermittlungsmaßnahmen (Durchsuchungen) durch die deutschen und europäischen Kartellbehörden.
- Wenn es darum geht, ein maßgeschneidertes Verteidigungskonzept zu erstellen. Das schließt Kronzeugenanträge ein.
- Bei der Verteidigung Ihres Unternehmens und der Mitglieder der Geschäftsführung gegenüber Europäischer Kommission, Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden.
- Bei der Verteidigung im anschließenden Verfahren vor den deutschen und europäischen Gerichten.
- Bei der Vertretung und Verteidigung in „vertikalen“ Verfahren (insb. Preisbindungsverfahren) vor den deutschen und europäischen Kartellbehörden.
- Beim Umgang mit allen angrenzenden Themen, wie z.B. der Pressearbeit, unternehmensinternen Compliance-Maßnahmen, dem Umgang mit potentiell Geschädigten oder dem Verhalten bei öffentlichen Ausschreibungen.
REFERENZMANDATE
- Aufzüge / Fahrtreppen (Europäische Kommission)
- Automatiktüren (Bundeskartellamt)
- Bahnschwellen (Bundeskartellamt)
- Bestpreisklauseln (Bundeskartellamt)
- Bier (Bundeskartellamt)
- Cholinchlorid (Europäische Kommission)
- EPS-Dämmstoffe (Bundeskartellamt)
- Fensterbeschläge (Europäische Kommission)
- Fleisch- und Wurstwaren (Bundeskartellamt)
- Flüssiggas (Bundeskartellamt)
- Gleistechnik (Bundeskartellamt)
- Industrielle Sachversicherung (Bundeskartellamt)
- Kfz-Zulieferindustrie / akustisch wirksame Bauteile (Bundeskartellamt)
- LKW (Europäische Kommission)
- Mehl (Bundeskartellamt)
- Möbel (Bundeskartellamt)
- Pharmagroßhandel (Bundeskartellamt)
- Sanitärarmaturen (Europäische Kommission)
- Spannstahl (Europäische Kommission)
- Technische Gebäudeausrüstung (Bundeskartellamt)