KARTELL­VERFAHREN

In Bußgeld- und Missbrauchsverfahren können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir unterstützen Sie unter anderem bei diesen Themen:

  • Bei Ermittlungsmaßnahmen (Durchsuchungen) durch die deutschen und europäischen Kartellbehörden.
  • Wenn es darum geht, ein maßgeschneidertes Verteidigungskonzept zu erstellen. Das schließt Kronzeugenanträge ein.
  • Bei der Verteidigung Ihres Unternehmens und der Mitglieder der Geschäftsführung gegenüber Europäischer Kommission, Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden.
  • Bei der Verteidigung im anschließenden Verfahren vor den deutschen und europäischen Gerichten.
  • Bei der Vertretung und Verteidigung in „vertikalen“ Verfahren (insb. Preisbindungsverfahren) vor den deutschen und europäischen Kartellbehörden.
  • Beim Umgang mit allen angrenzenden Themen, wie z.B. der Pressearbeit, unternehmensinternen Compliance-Maßnahmen, dem Umgang mit potentiell Geschädigten oder dem Verhalten bei öffentlichen Ausschreibungen.

REFERENZMANDATE

  • Aufzüge / Fahrtreppen (Europäische Kommission)
  • Automatiktüren (Bundeskartellamt)
  • Bahnschwellen (Bundeskartellamt)
  • Bestpreisklauseln (Bundeskartellamt)
  • Bier (Bundeskartellamt)
  • Cholinchlorid (Europäische Kommission)
  • EPS-Dämmstoffe (Bundeskartellamt)
  • Fensterbeschläge (Europäische Kommission)
  • Fleisch- und Wurstwaren (Bundeskartellamt)
  • Flüssiggas (Bundeskartellamt)
  • Gleistechnik (Bundeskartellamt)
  • Industrielle Sachversicherung (Bundeskartellamt)
  • Kfz-Zulieferindustrie / akustisch wirksame Bauteile (Bundeskartellamt)
  • LKW (Europäische Kommission)
  • Mehl (Bundeskartellamt)
  • Möbel (Bundeskartellamt)
  • Pharmagroßhandel (Bundeskartellamt)
  • Sanitärarmaturen (Europäische Kommission)
  • Spannstahl (Europäische Kommission)
  • Technische Gebäudeausrüstung (Bundeskartellamt)