DR. MARTIN
MALKUS

RECHTSANWALT
COUNSEL

Dr. Martin Malkus ist Rechtsanwalt und Counsel unserer Kanzlei.

Er berät Mandanten zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts. Er verfügt über weitreichende Erfahrung in der Beratung fusionskontrollrechtlicher Sachverhalte vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt und Wettbewerbsbehörden weltweit. Zudem berät er Mandanten in Kartellschadensersatzverfahren sowie in Kartellbußgeld- und Marktmissbrauchsverfahren. Herr Dr. Malkus berät auch Mandanten zum deutschen Investitionskontrollrecht und koordiniert Investitionskontrollanmeldungen weltweit.

Herr Dr. Malkus ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht e.V., des Münchner Kartellrechtsforum e.V. und des Forum Investitionsprüfung e.V.

Seine Arbeitssprachen sind Deutsch und Englisch.

Studium der Rechtswissenschaften und Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Philipps-Universität Marburg. Wahlstation beim Bundeskartellamt. Kartellrechtliche Promotion zum Dr. iur. In den Jahren 2014 bis 2019 tätig als Rechtsanwalt im Bereich Kartellrecht bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP (Köln). Seit 2020 Mitarbeiter der Kanzlei BUNTSCHECK.

martin.malkus@buntscheck.com

VERÖFFENTLICHUNGEN

GERMANY: ANTITRUST LITIGATION, IN:

Chambers, Global Practice Guide, 2023 (gemeinsam mit M. Buntscheck, T. Mühlbach, A. Boos)

EINKAUFSKOOPERATION UND KARTELLVERBOT

Duncker & Humblot (2020)

STANDARDFÄLLE IPR

(6. Aufl. 2018) (gemeinsam mit R. Pierenkemper und M. Schulz)

EINFÜHRUNG IN DAS IPR

(3. Aufl. 2018) (gemeinsam mit R. Pierenkemper und M. Schulz)

UNZULÄSSIGE WETTBEWERBSBESCHRÄNKUNG DURCH SETTLEMENT AGREEMENTS IN PATENTSTREITIGKEITEN?, GESPRÄCHE ZUM MARBURGER PHARMARECHT, IN:

Voit (Hrsg.), Marktzugangsbedingungen und Marktzugangsschranken, 12. Symposium von Wissenschaft und Praxis (gemeinsam mit L. Klöhn), S. 55-72.

„ANSCHLEICHEN“  BEI  ÜBERNAHMEN  DURCH  VORHANDENE  GESETZESLÜCKEN?

GoingPublic Sonderdruck Buse Awards 2009