VERTRIEBS-
UND VERTRAGS­KARTELLRECHT

Wo immer Sie mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten oder Vertragsbeziehungen eingehen, beraten wir Sie bei der kartellrechtskonformen Gestaltung, unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Wir beraten Sie zu kartellrechtlichen Aspekten von Vertriebs- und Einkaufsverträgen und Vertriebsmodellen wie z. B. Online-Vertrieb und selektivem Vertrieb.
  • Wir unterstützen Sie beim Entwurf von Lizenzverträgen.
  • Wenn Sie Rabatt- oder Bonussysteme aufsetzen oder überprüfen lassen möchten, beraten wir sie dazu.
  • Außerdem beraten wir sie bei Kooperationen zwischen Wett­bewerbern, beispielsweise im Einkauf, bei der Vermarktung oder in Forschung und Entwicklung.
  • Schließlich beraten und vertreten wir Sie in kartellrechtlichen Streitigkeiten vor deutschen Gerichten, insbesondere zur kartellrechtlichen Wirksamkeit von Verträgen sowie in Belieferungsklagen.